top of page
Kurzbeschreibung

 

Kants Friedensidee in einem politischen Zusammenhang kam in deutlichster Form in der 1795 publizierten Schrift „Zum ewigen Frieden“ zum Ausdruck, in der er eine „systematische Begründung des Weltfriedens als zu stiftende[n] Rechtszustand“ formulierte. 

Da Kant in drei Kontexten von der Idee des Friedens spricht, aber es hier um den Aspekt des Friedens auf völkerrechtlicher Ebene geht, werden diese drei Kontexte vorgestellt. 
Gerade an der hier vorgestellten Friedenschrift, die bei ihrer Veröffentlichung für erhebliches Aufsehen sorgte – wohl im Zuspruch als auch im Widerspruch – verdeutlicht er seine Grundvoraussetzungen zum Aufbau einer solchen Atmosphäre und die Wurzeln eines möglichen Völkerrechts:

Es wird deutlich, daß Kants Idee eines ewigen Friedens als ein Ideal aufgefaßt werden muß; hierfür wird seine Schrift genauer untersucht, der Aufbau, die sechs Präliminarartikel und die drei Definitivartikel sowie die Zusätze, woraufhin versucht wird, die Frage zu beantworten, wie Kants Staatenbund grundsätzlich strukturell aufgebaut ist und was den Frieden garantieren hilft: Hier werden drei Ebenen ersichtlich, auf der es Garantien gibt, den Frieden zu erhalten, und zwar eine staatsrechtliche, eine völkerrechtliche und eine weltbürgerliche Ebene.

Es folgen Betrachtungen darüber, welche Probleme die Friedensidee und der Ansatz zu einer Art Völkerrecht aufweisen, welche Widersprüche auftauchen und welche Rolle die Menschenrechte innerhalb dieser Friedensidee spielen, wobei ersichtlich wird, daß der Frieden und der Bund der Völker Förderer sein können einer universellen Anerkennung bestimmter Menschenrechte. Letztlich stellt sich die Frage, ob Kants Konzeption globale Aggressionen beherrschen hilft oder nicht.

Derzeit nicht verfügbar
bottom of page