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Achtung Mogelpackung...!

  • Redaktion MITEINANDER
  • 2. Juni 2017
  • 2 Min. Lesezeit

...wo Pflegedienst draufsteht, sind welche Leistungen drin? Der Pflegemarkt boomt, dank demographischer Entwicklung werden in den nächsten Jahren immer mehr Senioren hilfebedürftig und so entstehen vielfältige Angebote rund um das Thema Pflege.

Doch wie kann man sich als Interessierter oder als Angehöriger informieren, worin unterscheiden sich die unterschiedlichen Pflegeangebote? Einige Begriffe sind nicht geschützt: So kann man unter „Betreutem Wohnen“ viele unterschiedliche Angebote erhalten, angefangen von barrierefreien Wohnungen mit Hausmeisterservice bis hin zu pflegerischer Unterstützung mit Teilnahme an Betreuungsangeboten. Hier muss der Kunde genau hinschauen, was an Leistungen angeboten wird. Und vor allen Dingen: Was kann nicht in Anspruch genommen werden, ist aber vielleicht einmal nötig? Auch der Begriff „Pflegedienst“ kann von jedermann beliebig benutzt werden. Doch was bedeutet dies?

Wenn ein Unternehmen pflegerische Leistungen erbringt und diese über die Pflegekassen abrechnen will, muss er sich als Pflegedienst zulassen. Dies ist mit erheblichen Anforderungen verbunden: Anmeldung des Betriebes beim Gewerbe-, Ordnungs- und Gesundheitsamt, personelle Anforderungen an die Pflegedienstleitung (Qualifikation, Leitungsweiterbildung) sowie Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals, Mitgliedschaften in der Berufsgenossenschaft und in Berufsverbänden, Abschluss von Versicherungen (Betriebs- und Berufshaftpflicht). Dazu müssen spezielle Arbeitsräume mit bestimmten Arbeitsmaterialien (z.B. Händedesinfektionsmittel, Handschuhe etc.) vorhanden sein, geprüfte Gerätschaften sind notwendig, ein Qualitätsmanagementsystem muss eingeführt werden. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Erste-Hilfe-Kurse und jährlich 8-Stunden-Fortbildungen sind Pflicht für das Personal. Arbeitszeitgesetz, Hygiene, Arbeitssicherheit, Ausbildungsverordnung und Abrechnungsprozedere sind ebenfalls unabdingbar.

Jedes Jahr findet eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Kassen statt, welcher präzise die Struktur und die Arbeitsweisen aller ambulanten Pflegedienste umfassend durchleuchtet. Er erstellt im Anschluss an diese Prüfungen einen benoteten Bericht und veröffentlicht das Ergebnis. Jeder Dienst, der sich dieser Pflichtprüfung unterziehen muss, hat daher umfassende Strukturen und Prozesse innerhalb seiner Einrichtung geschaffen.

Warum nun dieser Aufwand, fragen Sie sich vielleicht, wenn man doch auch einfach privat abrechnen könnte? Die Antwort ist so einfach wie notwendig: Jeder Dienst, der berechtigt ist, mit den Kassen abzurechnen, hat die oben aufgeführten Auflagen und Prüfungen zu erbringen und nachzuweisen. Sie dienen allen Beteiligten: Die Mitarbeiter sind entsprechend ihrer Qualifikation tätig, arbeiten nach festgelegten Standards und halten ihr Wissen aktuell. Der Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern nach und sorgt daher für gute Arbeitsbedingungen.

Letztendlich bedeutet eine hohe Qualität eine Sicherheit für den Kunden, er wird umfassend gut versorgt, betreut, gepflegt und muss sich um die Abläufe im Hintergrund nicht kümmern. Beziehen Sie daher in Ihre Überlegungen stets ein, ob dieses Gesamtpaket auch von vermeintlich günstigen 24-Stunden-Betreuungsdiensten erbracht werden kann und ob damit den Betreuten ausreichend geholfen ist.

 

 
 
 

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